Stand: September 2026. Diese Einordnung wird aktualisiert, sobald das Oberlandesgericht München über eine Berufung entschieden hat.
Am 31. Juli 2026 verkündete die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I ihr Urteil im Verfahren GEMA gegen Suno (Az. 42 O 763/25). Das berichten die Kanzlei Bird & Bird und das Fachmedium Music Ally übereinstimmend. Das Gericht gab der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA in weiten Teilen recht und untersagte dem US-Anbieter Suno vier Handlungen rund um sechs bekannte Musikwerke, darunter “Rasputin”, “Daddy Cool” und “Mambo No. 5”.
Was das Gericht entschieden hat
Das Gericht sah vier Urheberrechtsverletzungen als erwiesen an: die Vervielfältigung der Werke beim Training in den USA, die Vervielfältigung durch Memorierung im fertigen Modell auf deutschen Servern, die öffentliche Zugänglichmachung durch das bloße Anbieten des Modells und die Vervielfältigung sowie öffentliche Wiedergabe durch die generierten Musikstücke selbst. Als Memorierung bezeichnet das Gericht den Vorgang, bei dem ein KI-Modell während des Trainings nicht nur Muster lernt, sondern Inhalte aus den Trainingsdaten in seinen Parametern speichert und später wiedergibt.
Zusätzlich verurteilte das Gericht Suno zur Auskunft über den Umfang der Nutzung und stellte die Schadenersatzpflicht dem Grunde nach fest. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest. Suno erklärte, es sei mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfe eine Berufung.
Warum der Serverstandort über den Trainingsort siegt
Der bemerkenswerteste Teil des Urteils betrifft die gerichtliche Zuständigkeit. Suno trainierte seine Modelle in den USA und argumentierte, ein deutsches Gericht dürfe darüber nicht entscheiden. Das Gericht widersprach. Weil GEMA als Verwertungsgesellschaft klagte, konnte sie nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz alle Ansprüche gegen einen Rechtsverletzer vor einem einzigen zuständigen Gericht bündeln, auch die Ansprüche aus dem Training im Ausland. Ausschlaggebend war zusätzlich, dass die trainierten Modelle am Ende auf Servern in Deutschland liegen und von dort Nutzer in Deutschland bedienen.
Für das Training in den USA wandte das Gericht US-amerikanisches Urheberrecht an und lehnte die von Suno vorgebrachte Fair-Use-Verteidigung in allen vier gesetzlichen Prüfpunkten ab. Ausschlaggebend war laut Urteil, dass die geschützten Werke in den Ausgaben des Modells wiedererkennbar auftauchten, anders als in den zuvor verhandelten US-Fällen gegen Anthropic und Meta.
Was für Ihre KI-Content-Strategie zählt
Für Unternehmen, die eigene Inhalte an KI-Plattformen lizenzieren oder deren Nutzung dort beobachten, liefert das Urteil eine klare Tatsache: Ein Training außerhalb der EU ist kein automatischer Schutzschild mehr, sobald das fertige Modell von Servern in der EU aus an Nutzer in der EU ausgeliefert wird. Das Gericht macht zudem den Anbieter des Modells verantwortlich, nicht die Person, die einen Prompt eingibt.
Dieselbe Kammer hatte im November 2025 bereits gegen OpenAI in einem vergleichbaren Fall zu Songtexten entschieden. Andere Rechteinhaber, darunter Nachrichtenverlage mit eigenen KI-Lizenzverträgen, beobachten diese Argumentationslinie für künftige Verfahren genau. Was das im Einzelfall für ein bestimmtes Lizenzmodell bedeutet, hängt vom jeweiligen Vertrag und der jeweiligen Rechteinhaberschaft ab.
Marken, die parallel verfolgen wollen, wie ihre eigenen Inhalte in ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews, Gemini und Microsoft Copilot zitiert werden, nutzen dafür ein spezialisiertes Monitoring-Tool wie Temso oder das KI-Sichtbarkeits-Modul von Semrush. Ein solches Tool ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, ob und wie oft eine Marke in KI-generierten Antworten überhaupt auftaucht.
Was als Nächstes ansteht
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Parallel liegt die Frage, wie weit die Text-und-Data-Mining-Ausnahme im deutschen Urheberrecht reicht, bereits dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor. Bis eine dieser Instanzen entscheidet, bleibt offen, ob das Münchner Urteil in dieser Form Bestand hat.
Wer Inhalte an KI-Plattformen lizenziert, sollte diesen Fall als aktuellen Stand und nicht als endgültige Rechtslage behandeln. Prüfen Sie, ob Ihre eigenen Lizenzverträge mit KI-Anbietern Serverstandort und Haftung für Trainingsdaten ausdrücklich regeln, und beobachten Sie Ihre KI-Sichtbarkeit unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weiter. Eine vollständige Übersicht aller geprüften KI-Sichtbarkeitstools steht in der Rangliste zu KI-SEO-Tools.